Downloads


Die persönliche Vorsorge ist wichtig! Daher empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen und die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Um Ihnen den Weg zu erleichtern, haben wir die folgenden Dokumente für Sie bereitgestellt, welche Sie sich herunterladen und anschließend mit uns besprechen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter und sind bei Fragen an Ihrer Seite.


Erbfrage und Dokumentenmappe


In einer Dokumentenmappe sollten Sie alle wichtigen Papiere aufbewahren, die im Ernstfall schnell benötigt werden. Auch ihr Testament und Ihr Vermächtnis gehören in die Dokumentenmappe. Zudem zeigen Sie Ihren Angehörigen auf dieser Weise, dass sie über den Tod hinaus an Sie gedacht haben.


Vorsorgevollmacht


Im Falle einer Notsituation können Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine andere Person für bestimmte Aufgaben bevollmächtigen. Sollten Sie in einer Notsituation keine Vorsorgevollmacht vorliegen haben, wird ein Bevollmächtigter von Amtswegen bestellt.


Patientenverfügung


Durch eine schriftliche Patientenverfügung legen Sie vorsorglich Ihren Willen als Patient fest, wenn Sie im Ernstfall handlungsfähig sein wollen. Sie bestimmen in der Verfügung, welche medizinischen Maßnahmen in der Notsituation durchzuführen oder zu unterlassen sind.


Kirchliche Information


Wünschen Sie eine geistliche Beratung zu der Patientenverfügung, so empfehlen wir Ihnen die "Christliche Patientenvorsorge" von der Deutschen Bischofskonferenz. Dieser Ratgeber bietet eine überkonfessionelle Alternative und enthält wichtige juristische Informationen.


Betreuungsverfügung


Sollten Sie selbst irgendwann nicht mehr in der Lage sein, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern, so greift hier eine zuvor erstellte Betreuungsverfügung. Diese Möglichkeit bietet eine persönliche und selbstbestimmte Vorsorge, die nur im Ernstfall greift und wenn zusätzlich eine gerichtliche Bestätigung vorliegt.


Organspendeausweis


Mit dem Organspendeausweis sorgen Sie für Klarheit, indem Sie Ihr Einverständnis für eine Organ- und Gewebespende erteilen oder einer Entnahme ausdrücklich widersprechen. Es ist auch möglich, sich auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken. Der Organspendeausweis ist aufgrund unserer Gesetzeslage ein freiwilliger Akt jedes Einzelnen und befreit im Ernstfall die Angehörigen vor dieser schwierigen Entscheidung. Durch eine Spende können Leben gerettet oder verlängert werden. Eine Entnahme erfolgt erst bei eindeutig festgestelltem Hirntot durch die zuständigen Ärzte. Wie Sie den Organspendeausweis ausfüllen, bleibt Ihnen überlassen. Es wird aber aus obigen Gründen dringend empfohlen, ihn jederzeit ausgefüllt bei sich zu tragen, um im Ernstfall schnell darauf zugreifen zu können.